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   OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15   

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OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15 (https://dejure.org/2017,76062)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.01.2017 - 12 U 160/15 (https://dejure.org/2017,76062)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 12 U 160/15 (https://dejure.org/2017,76062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB, § 675 BGB, § 1 Abs 1 S 2 Nr 1 KredWG, § 32 KredWG
    Anwaltsvertrag: Aufklärungspflicht hinsichtlich der Erforderlichkeit der Genehmigung eines Einlagengeschäfts

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15
    Für diese ist zum einen ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an der Geltendmachung der Forderung, zum anderen eine Ermächtigung durch den Rechtsinhaber erforderlich (st. Rspr., s. z.B. BGH, NJW 1989, 1932, 1933; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 31. Aufl. 2016, vor § 50 Rn. 44 m.w.N.).

    Zwar kann eine Ermächtigung auch konkludent erteilt werden (BGH, NJW 1989, 1932, 1933; Zöller/ Vollkommer , 31. Aufl. 2016, vor § 50 Rn. 45 m.w.N.; vgl. z.B. ebenfalls in einem Fall des § 86 VVG: OLG Köln, NJW-RR 1994, 27, 28), vorliegend jedoch fehlt es klägerseits am Vortrag zur Erteilung einer Ermächtigung gänzlich.

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 324/97

    Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff des Gesetzes zur Regelung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15
    (1) Die Pflicht des Anwalts, die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung umfassend wahrzunehmen und sich so zu verhalten, dass Schädigungen des Mandanten möglichst vermieden werden, besteht auch bei einem beschränkten Mandat in den Grenzen des erteilten Mandats (BGH, VIZ 1998, 571 f.).

    Im Übrigen muss der Rechtsanwalt generell - auch bei einem eingeschränkten Mandat - vor Gefahren auch außerhalb des beschränkten Mandatsgegenstands warnen, die ihm bekannt oder für ihn offenkundig sind oder sich ihm bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen müssen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sich der Mandant der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist (BGH, VIZ 1998, 571, 572; BGH, NJW-RR 2012, 305, 306; Vill, in: Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2015, Rn. 553; Hippeli , jurisPR-HaGesR 5/2015, Anm. 6 lit. C).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15
    Grundsätzlich hat der Mandant, hier also die Klägerin, den haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhang als Voraussetzung des Schadensersatzanspruchs nach dem Maßstab des § 287 ZPO darzulegen und zu beweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, NJW-RR 2006, 923, 925).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15
    Die den Mandanten treffende Beweislast kann durch den Beweis des ersten Anscheins erleichtert werden, wenn bei pflichtgemäßer Beratung nur eine einzige verständige Entschließung ernsthaft denkbar gewesen wäre (st. Rspr. im Anwaltshaftungsrecht, grundlegend BGH NJW 1993, 3259, 3260; s. auch G. Fischer , in: Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2015, Rn. 1114 ff. m.w.N.) während ein Anscheinsbeweis ausscheidet, wenn mehrere Handlungsweisen des Mandanten mit verschiedenen Vor- und Nachteilen ernsthaft in Betracht gekommen wären (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1210, 1212).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15
    Die den Mandanten treffende Beweislast kann durch den Beweis des ersten Anscheins erleichtert werden, wenn bei pflichtgemäßer Beratung nur eine einzige verständige Entschließung ernsthaft denkbar gewesen wäre (st. Rspr. im Anwaltshaftungsrecht, grundlegend BGH NJW 1993, 3259, 3260; s. auch G. Fischer , in: Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2015, Rn. 1114 ff. m.w.N.) während ein Anscheinsbeweis ausscheidet, wenn mehrere Handlungsweisen des Mandanten mit verschiedenen Vor- und Nachteilen ernsthaft in Betracht gekommen wären (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1210, 1212).
  • KG, 04.02.1972 - 1 W 450/71
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15
    Denn der Klageabweisungsantrag des Beklagten ist entweder so zu verstehen, dass er zwar die Abtretung anzunehmen bereit wäre, die dafür verlangte Gegenleistung (Zahlung) aber nicht anbietet oder aber mit der Ablehnung der mit dem Klageantrag begehrten Zahlung zugleich die Annahme der ihm geschuldeten Abtretung ablehnt (vgl. KG Berlin, NJW 1972, 2052).
  • OLG Köln, 29.06.1993 - 9 U 237/92

    Schadenersatzansprüche; Versicherungsnehmer; Versicherer; Rechtsanwalt; PVV;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15
    Zwar kann eine Ermächtigung auch konkludent erteilt werden (BGH, NJW 1989, 1932, 1933; Zöller/ Vollkommer , 31. Aufl. 2016, vor § 50 Rn. 45 m.w.N.; vgl. z.B. ebenfalls in einem Fall des § 86 VVG: OLG Köln, NJW-RR 1994, 27, 28), vorliegend jedoch fehlt es klägerseits am Vortrag zur Erteilung einer Ermächtigung gänzlich.
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 159/09

    Gerichtsstand für Verbrauchersachen nach dem LugÜ: Anspruch aus einem Vertrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15
    Sinn und Zweck von § 32 KWG ist es, dass nur Unternehmen Bankgeschäfte betreiben, die personell und finanziell die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bieten (BGH, ZIP 2010, 2264, 2268).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 141/91

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen anwaltlichen Treuhandgesellschafter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15
    Dennoch kann nicht von einem bloßen Treuhandauftrag ausgegangen werden (so auch das Landgericht sowie in einem Parallelfall Hippeli , in: jurisPR-HaGesR 5/2015 Anm. 6; vgl. zur Abgrenzung auch BGH, NJW 1993, 199; Rinkler , in: Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2015, Rn. 164 ff.; im Ergebnis anders, allerdings ohne nähere Erörterung der Frage: OLG München, Urt. v. 08.09.2014, Az. 21 U 849/14, unveröffentlicht, vorgelegt als Anl. BB 2, GA 315 ff.).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 184/08

    Rechtsanwaltshaftung: Nebenpflicht zur Warnung vor außerhalb eines beschränkten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15
    Im Übrigen muss der Rechtsanwalt generell - auch bei einem eingeschränkten Mandat - vor Gefahren auch außerhalb des beschränkten Mandatsgegenstands warnen, die ihm bekannt oder für ihn offenkundig sind oder sich ihm bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen müssen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sich der Mandant der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist (BGH, VIZ 1998, 571, 572; BGH, NJW-RR 2012, 305, 306; Vill, in: Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2015, Rn. 553; Hippeli , jurisPR-HaGesR 5/2015, Anm. 6 lit. C).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12

    Kapitalanlage: Einbeziehung der Anleger in die Schutzwirkungen eines

  • OLG München, 30.10.2013 - 20 U 1699/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

  • BGH, 18.03.2020 - IV ZR 43/19

    Prüfung des Vorliegens einer Tätigkeit als Rechtsanwalt im Rahmen des Eintritts

    c) Die Revisionszulassung ist auch nicht aufgrund einer Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu drei Urteilen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2015 (12 U 100/15) und 17. Januar 2017 (12 U 160/15 und 12 U 196/15) geboten, in denen der Versicherungsnehmer auf Klagen von Kunden jeweils zu Schadensersatz verurteilt worden ist.
  • BGH, 18.03.2020 - IV ZR 52/19

    Klage wegen Ansprüchen aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers auf

    c) Die Revisionszulassung ist auch nicht aufgrund einer Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu drei Urteilen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2015 (12 U 100/15) und 17. Januar 2017 (12 U 160/15 und 12 U 196/15) geboten, in denen der Versicherungsnehmer auf Klagen von Kunden jeweils zu Schadensersatz verurteilt worden ist.
  • BGH, 27.01.2021 - IV ZR 349/19

    Anspruch auf Leistungen aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers aus einer

    b) Die Revisionszulassung ist auch nicht aufgrund einer Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu drei Urteilen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2015 (12 U 100/15) und 17. Januar 2017 (12 U 160/15 und 12 U 196/15) geboten, in denen der Versicherungsnehmer auf Klagen von Kunden jeweils zu Schadensersatz verurteilt worden ist.
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